Religionen und Staat

Religionen und Staat

Die öffentlich-rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften ist Sache des Staates. Die Kriterien für eine solche Anerkennung sind Sache des Staates. Wer daran etwas ändern will, kann dies mit den Instrumenten der Demokratie tun.
Sache der Religionsgemeinschaften ist es, durch ihre Organisationsform eine solche Anerkennung zu ermöglichen oder zu erhalten. Dabei sind Transparenz, Gleichberechtigung und Gewaltentrennung zentrale Eckpunkte.

Wenn der Staat Steuern für die Religionsgemeinschaften einzieht, lässt er sich diese Dienstleistung von diesen bezahlen. Wenn der Staat für die Religionsgemeinschaften Steuern einzieht, ist das Sache des Staates. Wer daran etwas ändern will, kann dies mit den Instrumenten der Demokratie tun.
Sache der Religionsgemeinschaften ist es, offenzulegen, wozu das Geld verwendet wird, und auf professionelle Kontrollmechanismen zu setzen.

Wenn juristische Personen Steuern an Religionsgemeinschaften bezahlen müssen, so gründet das in den gesamt-gesellschaftlichen Leistungen der Religionen. Wenn juristische Personen Steuern an Religionsgemeinschaften bezahlen müssen, ist das eine Sache des Staates. Wer daran etwas ändern will, kann dies mit den Instrumenten der Demokratie tun.
Sache der Religionsgemeinschaften ist es, ihre Leistungen zum Wohle aller auszuweisen, und plausibel zu machen, was sie zum Gemeinwohl beitragen.