
Klima-Seniorinnen
Schweizer Klima-Seniorinnen haben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt und diesen April Recht bekommen. Die Schweiz tue zu wenig gegen den Klimawandel und verletze so das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
Hüben wie drüben wurde eifrig
kommentiert,
debattiert
und polemisiert.
Die Blickwinkel mögen verschieden sein,
die Interessen mögen divers sein,
die Sichtweisen mögen unterschiedlich sein.
Fakt ist:
– Die Schweiz hat die Klimaziele von Paris unterschrieben. Das Parlament hat diesen zugestimmt. Der Beschluss unterstand dem fakultativen Referendum.
– Die Schweiz ist eine der 47 Mitgliedstaaten des Europarats. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist Teil des Europarats. Die Schweiz hat die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben.
– Für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kann jedes Land einen Richter, eine Richterin vorschlagen. In der Schweiz geschieht dies durch den Bundesrat.
– Jeder Bürger und jede Bürgerin der Mitgliedstaaten des Europarats hat das Recht, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden.
– Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte überlässt es der Schweiz mit ihren demokratischen Prozessen, wie sie den Klimaschutz verbessern wird.
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