Religionen und Staat
Die öffentlich-rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften ist Sache des Staates. Die Kriterien für eine solche Anerkennung sind Sache des Staates. Wer daran etwas ändern will, kann dies mit den Instrumenten der Demokratie tun.Sache der Religionsgemeinschaften ist es, durch ihre Organisationsform eine…